Aufnahme

Wir nehmen in unsere Adaption Patientinnen auf, die erfolgreich eine Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben. Patientinnen können ihre Kinder als Begleitpersonen mitnehmen.

Voraussetzung ist eine gültige Kostenzusage für die Adaption, wobei meist die Rentenversicherer als Kostenträger auftreten.

Ebenfalls ist Suchtmittelfreiheit, die durch Tests überprüft wird, Aufnahmevoraussetzung.

Zu Beginn des Aufenthaltes im Adaptionshaus wird von der Patientin und den zuständigen Mitarbeitern ein Behandlungsplan erstellt, in dem die Trainingsziele auf der Grundlage der fachklinischen Vorgaben für die Maßnahme erarbeitet werden. Die Patientin stellt sich in der Gruppe vor und wird direkt in das laufende Wochenprogramm einbezogen.

Am Anfang erfolgt das ärztliche Aufnahmegespräch. Notwendige medizinische Maßnahmen werden eingeleitet bzw. fortgeführt.

Zur raschen Außenorientierung und Erlangung notwendiger Ortskenntnisse hat jede Patientin vom ersten Tag an Einzelausgang. Bei Bedarf kann in den ersten Tagen ein Gruppenmitglied als Begleitung in Anspruch genommen werden.

Zielgruppe

Die Patientinnen der Adaptionsbehandlung haben in unterschiedlich starker Ausprägung meist folgende Probleme:

  • Arbeitslosigkeit und meist auch Wohnungslosigkeit;
  • Vereinsamung aufgrund fehlender tragfähiger sozialer Bindungen;
  • unterentwickelte interaktive und kommunikative Fähigkeiten;
  • Inhaftierung in der Vorgeschichte, Bewährungsauflagen oder laufende Verfahren;
  • instabile Persönlichkeit und psychische Störungen;
  • Verschuldungsproblematik.

Auch nach einer Entwöhnungstherapie sind diese Patientinnen noch nicht selbständig in der Lage, sich unmittelbar und vollständig in das Erwerbs- und Arbeitsleben zu integrieren.

Therapiedauer

Die Adaption in Wegscheid dauerte in der Regel 3 Monate, kann aber bei bedarf auch verlängert werden.