Aufnahmeverfahren/Voraussetzungen Kindertagesstätte


Alle bei uns aufgenommenen Kinder sind sogenannte „Begleitpersonen“. Voraussetzung ist eine gültige schriftliche Kostenzusage von einem Kostenträger. Dies sind in der Regel die Rentenversicherer, die Krankenkassen oder in Ausnahmefällen die Jugendämter.

Mütter und ihr(e) Kind(er) werden gemeinsam in einem Doppelzimmer mit Nasszelle untergebracht. Die Mütter verbringen die therapiefreien Zeiten gemeinsam mit den Kindern

Aufgenommen werden können Mütter und deren Kinder von 0 Jahren (schwangere Patientinnen) bis zu einem Alter von 12 Jahren. Es werden bis zu 3 Kindern pro Mutter aufgenommen. Insgesamt bietet die Fachklinik 26 Betreuungsplätze für Kinder an.

Während der Therapiezeiten der Mutter werden die Kinder in unserer Kindertagesstätte von pädagogischem Fachpersonal betreut. Kinder im schulfähigen Alter besuchen an den Vormittagen die entsprechenden hiesigen Regelschulen und die Kindertagesstätte (Kita) in den schulfreien Zeiten.

Um die Kinder in unserer Kita altersgemäß zu betreuen und zu fördern, teilen wir die Kinder in drei Altersgruppen auf:

  • Baby- und Kleinkindgruppe 0- 3 Jahre
  • Kindergartengruppe                         3- 6 Jahre
  • Schulkindergruppe                         6-12 Jahre