Aufnahmeverfahren/Voraussetzungen HPT


Informationen zur Beantragung

Voraussetzung für eine Maßnahme in der HPT ist immer eine schriftliche Kostenzusage durch das zuständige Jugendamt.

Über die Aufnahme entscheidet das zuständige Jugendamt in Absprache mit der Einrichtungsleitung.

Das Aufnahmeverfahren für die Kinder mit entsprechendem Förderbedarf ist eng mit dem Aufnahmeverfahren ihrer Mütter zur Entwöhnungsbehandlung in der Fachklinik Schlehreut verknüpft. Vorrangig steht in der Regel die Anfrage nach einem Therapieplatz für die Mutter. Im Zusammenhang mit dieser Bearbeitung erfolgt dann die Klärung für einen Bedarf beim Kind.

 

Folgende Schritte können vollzogen werden, wobei dies individuell zu vereinbaren ist:

  • Entgegennahme und Bearbeiten von Anfragen in Absprache mit dem ASD;
  • Abstimmung mit der zuständigen Drogenberatungsstelle (bei Bedarf);
  • Auswerten von mündlichen und schriftlichen Informationen zum bisherigen Hilfeverlauf, z.B. Gutachten, Stellungnahmen;
  • Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung, die Eignung wird im Vorfeld der Aufnahme geprüft;
  • Im Rahmen des (möglichen) Vorgesprächs erfahren die Mitarbeiter/innen der HPT die Sichtweise der Mütter auf das Kind (Themen, Probleme, Besonderheiten, Krankheitsgeschichte) und nehmen evtl. erstmalig die Mutter-Kind-Beziehung wahr;
  • Erfassen der Hilfesituation;
  • Hat das Kind einen Vormund, erfolgt hier Kontaktaufnahme zur telefonischen Abklärung;
  • Kennenlernen der Räumlichkeiten der Kita und der Fachklinik Schlehreut;
  • Transparenz über Rechte, Regeln, Alltag, Absprachen mit der Mutter;
  • Vorstellen der Prozesse und Abläufe in der sozial-pädagogischen Unterstützung der Kinder und Mütter;
  • Planung der Eingewöhnung des Kindes in der Kindergruppe;
  • Absprachen zur Schweigepflichtsentbindung.