Aufnahme

Als formale Aufnahmevoraussetzung muss eine gültige Kostenzusage vorliegen. Vor der Aufnahme in unsere Einrichtung sollten unbedingt die Krankenversicherung, das Taschengeld und die Zahnsanierung geregelt sein. Um Therapieausfälle zu vermeiden, ist es empfehlenswert, evtl. wiederholt erforderliche Zeugentermine vor Gericht o.ä. vorab durchzuführen.

Neben der persönlichen Kontaktaufnahme durch die Patientin erwarten wir, dass diese auch mit einer Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe in Kontakt steht. Über diese Stelle werden wir ebenfalls Kontakt herstellen und einen Aufnahmetermin vereinbaren. Diese Anbindung an einer Beratungsstelle am Wohnort ist für uns von zentraler Bedeutung und wird während des Aufenthaltes der Patientin auch weiterhin durch die zuständigen Therapeuten gepflegt. Hierdurch kann auch eine spätere Wiedereingliederung erleichternd vorbereitet werden.

Zur Aufnahme in die Klinik erwarten wir eine schriftliche Bewerbung der Interessentin, die im Falle einer Wartezeit, d.h. wenn ein Therapieplatz nicht unmittelbar frei ist, in Form eines Briefwechsels im Sinne eines vorbereitenden Kontaktes weitergeführt wird. Dies dient insbesondere einer Motivationsverbesserung. Die schriftliche Bewerbung sollte einen Lebenslauf und eine Beschreibung der Suchtkarriere beinhalten.

Bei einer fraglichen Kontraindikation müssen ggf. entsprechende Vorbefunde vorgelegt oder, falls eine telefonische Abklärung nicht ausreicht, durch ein Aufnahmegespräch eine Klärung herbeigeführt werden.

Falls von Seiten der Patientin Interesse besteht, so kann sie nach vorheriger telefonischer Absprache die Fachklinik vor Aufnahme besichtigen und offene Fragen klären.

Die erfolgreiche Entgiftung ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme in der Fachklinik.